Grabesruhe und Grabesunterhalt sind die Stichworte, die der Beraterin dazu einfallen. Es gibt das Recht auf eine sogenannte Mindestgrabesruhe. Und für die Grabpflege ist meist eine Unterhaltsgebühr zu entrichten. Das sehen die kantonalen Bestattungsverordnungen vor. «In meinem Kanton ist die Rede von mindestens 20 Jahren Grabesruhe», weiss die aufgebrachte Frau. «Aber da müsste das Grab unseres Vaters doch schon längst aufgehoben sein – oder?»

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Antrag auf Auflösung des Grabes?

Da Gemeinden meist ein eigenes Friedhofsreglement aufstellen dürfen, müsste sie sich bei ihrer Gemeinde erkundigen, empfiehlt die Beraterin. Einige Tage später meldet sich die Frau wieder: «Die Gemeinde hat in ihrem Reglement keine Zeiten vermerkt. Muss ich nun tatsächlich warten, bis die ganze Grabreihe aufgelöst wird? Weil einige Gräber erst seit 18 Jahren bestehen, dauert das noch mindestens zwei Jahre», schimpft sie. Ja, weiss die Beraterin, in der Regel werden immer ganze Grabreihen aufgehoben. Deshalb kann die Grabesruhe auch länger dauern, als es die Gemeinde offiziell vorsieht.

Es bleibt der Ratsuchenden nichts anderes übrig, als einen Antrag auf vorzeitige Auflösung des Grabes zu stellen. Das will die Anruferin gerne tun. Obwohl: «Die paar Jahre gehen auch noch vorbei.»